Hallo aus Nordhessen!
Wir freuen uns über Ihren Besuch und möchten Sie auf unserer Seite mit Informationen über uns und zu besserer Steuerberatung versorgen.
Wählen Sie dazu auch unsere immer aktuellen Service-Seiten an!
Starten Sie Ihre Karriere bei uns.
Oder entwickeln Sie sich mit uns weiter, in Hofgeismar!
Wir teilen uns die Arbeit – und manchmal wird disziplinenübergreifend an besonders anspruchsvollen Mandantenthemen gearbeitet. Schön zu beobachten, dass wir so viele Experten beschäftigen, die immer noch und immer wieder die Lust am Blick über den Tellerrand behalten.
Unser Team freut sich über "Nachwuchs" – bewerben Sie sich jetzt zur Ausbildung oder um Ihr Fachwissen in unsere Kanzlei einzubringen.
Herzlichst, Ihr Uwe Hofmeyer und Ihr Dirk Van Lancker sowie das H-VL–Team aus Hofgeismar.
Corona-Infothek
für unsere Mandanten:
INFO: Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe können ab sofort beantragt werden. Die Antragsfristen enden am 31. August 2021.
Link: Überblick Überbrückungshilfe III
Link: Überblick Neustarthilfe
Neuer Download: Mandanteninformationsschreiben zur Überbrückungshilfe III mit der aktuellen Übersicht des Bundesfinanzministeriums.
Link: Überbrückungshilfeportal, mit einem aktuellen Überblick über die Überbrückungshilfe III.
Link: Infografiken des Bundesministeriums der Finanzen zu den aktuellen Corona-Hilfen.
TERMIN - UPDATE:
- Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II
wurde bis zum 31. März 2021 verlängert.- Die Antragsfristen für Novemberhilfe und Dezemberhilfe
wurden bis zum 30. April 2021 verlängert.
Download: Corona Finanzhilfen Übersicht Hessen und Bund
Download: Ausführlich: Coronahilfsmaßnahmen in Hessen
Download: Hilfsmaßnahmen-Steckbrief Hessenfonds
Download: Hilfsmaßnahmen-Steckbrief Notfallkasse
Download: Mandanten-Infoschreiben zur Novemberhilfe
Download: Mandanteninformationsschreiben zur Überbrückungshilfe II
Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung:
So profitieren Sie
Phase 1 Phase 2 Förderzeitraum Juni bis August
Antragstellung war bis 30.09. möglichFörderzeitraum September bis Dezember
Antragstellung ab Oktober möglichVoraussetzung:
Mindestens 60 Prozent Umsatzeinbruch in den Monaten April und MaiVoraussetzung:
Mindestens 50 Prozent Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten von April bis August
oder
Mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch im Durchschnitt in den Monaten April bis AugustMindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Fördermonat Mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch im Fördermonat Erstattung der Fixkosten in Höhe von
■ 40 Prozent bei Umsatzeinbruch ab 40 Prozent
■ 50 Prozent bei Umsatzeinbruch ab 50 Prozent
■ 80 Prozent bei Umsatzeinbruch ab 70 Prozent
im jeweiligen FördermonatErstattung der Fixkosten in Höhe von
■ 40 Prozent bei Umsatzeinbruch ab 40 Prozent
■ 50 Prozent bei Umsatzeinbruch ab 50 Prozent
■ 80 Prozent bei Umsatzeinbruch ab 70 Prozent
im jeweiligen FördermonatPersonalkosten werden pauschal mit 10 Prozent der Gesamtkosten angesetzt. Personalkosten werden pauschal mit 20 Prozent der Gesamtkosten angesetzt. Deckelung bei 9.000 bzw. 15.000 Euro abhängig von
der Zahl der MitarbeiterKeine Deckelung
Download: Mandanteninformationsschreiben zur Änderung der Umsatzsteuersätze ab dem 01.07.2020.
Film: Inhalt und strafrechtliche Gesichtspunkte des COVInsAG. Dieses und weitere Videos zum Thema stammen aus dem YouTube-Kanal des Deutschen Steuerberaterverbands e.V., der unter diesem Link erreichbar ist.
Link: www.taxy.io/datev-corona-hilfe | Schnellabfrage, die einen umfänglichen Überblick über alle möglichen Förderungen i.S.v. Zuschüssen, Darlehen, Soforthilfen, etc. bietet.
Link: Mikrodarlehen der WIBank als Ergänzung zur Soforthilfe.
Kredite und Zuschüsse: Übersicht aller Investitionsbanken, sämtliche Informationen, Voraussetzungen, Vorgehensweisen und Downloads der entsprechenden Dokumente bis hin zum Antrag selbst.
Step by Step: Übersichtliche Info zum KUG der Arbeitsagentur
Download: Formular zum Antrag auf Kurzarbeitergeld
Download: Einverständniserklärung zur betrieblichen Einheitsregelung der Kurzarbeit
Bitte füllen Sie das Formular zur Kurzarbeit aus und leiten Sie es mit der unterzeichneten Betriebsvereinbarung sowohl an die genannte Mailadresse des Arbeitsamtes >Kassel.031-OS@arbeitsagentur.de als auch an uns > info@h-vl.de wegen der Lohnabrechnung weiter!!!Kurzarbeitergeld: Erklärfilm
Download: Excel-Musterbogen zur Stundenerfassung bei Kurzarbeit
Download: Information des Hessischen Finanzministeriums zu finanzieller Unterstützung
Information zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
News: Newsletter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
BLOG: Spezielle Minijob-Informationen
Download: Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Steuererleichterungen
Download: Ländererlass zur Gewerbesteuer