Liebe Mandanten,
das Bundesamt für Justiz weist darauf hin, dass Ordnungsgeldverfahren bei Nicht - Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 erst nach dem 05.04.2021 eingeleitet werden.
Die Abgabefrist für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen 2019 wird bis zum 31.08.2021 verlängert.
Für Steuererklärungen von steuerlich beratenen Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr verlängert sich die Abgabefrist vom 31.07.2021 auf den 31.12.2021.
Der steuerliche Zinslauf beginnt erst am 01.10.2021, bei Land- und Forstwirten mit abweichenden Wirtschaftsjahr am 01.05.2022.
Und ansonsten gilt natürlich:
Think positive & be negative!
Herzliche Grüße aus Hofgeismar
Uwe Hofmeyer, Dirk Van Lancker,
Jan-Hendrik Holtz und das HVL-Team
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bitte beachten!
Transparenzregister – Achtung Bußgelder drohen!