Sehr geehrte Mandanten,
in Hessen wurde das Moratorium für die Bescheidung sowie Vollstreckung festgesetzter Rückforderungen der Corona-Soforthilfen beendet. Sofern Sie bisher noch keinen Rückforderungsbescheid erhalten haben oder noch keine Rückzahlung geleistet haben, werden Sie in Kürze eine Info-EMail des für Sie zuständigen Regierungspräsidium erhalten. Bei Fragen hierzu stehen wir ihnen gerne beratend zur Seite.
Überblick über die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärungen
Jahr Fristende
2025 28.02.2027
2026 28.02.2028
Um Ihnen eine fristgerechte Einreichung zu gewährleisten stellen Sie uns bitte Ihre vollständigen Unterlagen spätestens drei Monate vor Fristende zur Verfügung.
Ein Termin ist nicht zwingend notwendig, Sie können Ihre Unterlagen einfach per Post oder E-Mail bei uns einreichen.
Bei umfangreichen Unterlagen stellen wir Ihnen auch gerne ein elektronisches Postfach zur Verfügung. Sprechen Sie uns hierfür bitte an.